Gedanken zu Racial Profiling
13/Jul/2020 21:08 Gespeichert in:Extern
Gedanken zu Forderungen wegen Racial Profiling
Es geht darum, dass gefordert wurde, eine Studie aufzulegen. Thema soll sein, weil die Polizei "latent" rassistisch sei und das untersucht werden soll.
Erstens einmal bedeutet "latent" dauerhaft und aufgrund der Aussage:
die Polizeibeamten seien permanente Rassisten -
mehr oder weniger rege ich mich einfach auf!
Im Internet gibt es zu diesem Trara einiges nachzulesen. Auf alle Fälle hat Herr Seehofer gemeint, dass es im Moment keine Studie darüber geben würde, ob es einen ständigen Rassismus innerhalb der Polizei geben würde, da andere Dinge aufgearbeitet werden müssten, die Vorrang hätten.
Okay, er ist der Chef, er muss es wissen. Finde ich sogar gut, wenn es so sein sollte, denn sonst "verzettelt" man sich.
Einen Abschnitt hatte ich mir aber heraus kopiert, damit darüber mein Hirnkasten nachdenken kann, den Link jedoch leider vergessen mit zu kopieren. Macht auch nichts.
Wenn von Anfang an behauptet wird und das auch massiv durch die Presseorgane verbreitet wird, damit jeder das verinnerlicht, dass jeder Mitarbeitende in der Polizeibehörde ein mehr oder minder starker Rassist ist, braucht es meiner Meinung nach keine Studie.
Das Urteil steht von Beginn an fest.
Da kannst du schreiben oder sagen was du willst, es beweisen, belegen und hundert Mal veröffentlichen, es würde nichts nutzen.
In den Köpfen steht fest: Polizei = Rassisten und dem rechten politischen Lager einzusortieren, und was weiss ich noch in welche Schubladen die Mädels und Jungs in Zukunft noch gesteckt werden, nur damit das Weltbild stimmt!
Hier der von mir kopierte Absatz aus dem Artikel, dessen Link ich vergessen hatte mit zukopieren:
Zitatbeginn:
Die Studie sollte untersuchen, ob es in der Arbeit der Polizei Racial Profiling gibt.
Wie ich oben schon äusserte, das Urteil steht eh schon fest.
Weiter:
Zitatbeginn:
Davon spricht man, wenn Menschen wegen ihrer Hautfarbe, Haarfarbe oder anderer äußerer Merkmale, aber ohne einen konkreten Anlass, kontrolliert werden.
So! Das wäre für mich der Knackpunkt.
Ich übersetze einmal:
Die Polizeikräfte dürften dann niemanden mehr kontrollieren.
In meiner Welt steht fest, dass wenn die Polizei anrückt sie mir 1. hilft und 2. wenn sie mich kontrollieren würde, es einen Grund dafür geben muss. Denn aus Jux und Dollerei machen sie so etwas nicht. Die haben anderes zu tun!
Ausgehend davon, dass es vor Monaten noch hiess, dass mit den "Flüchtlings"strömen auch so genannte "Gefährder" mit ins Land eingelaufen sind, erwarte ich doch als Bürger eines Landes, dass mich der Staat schützt. Und zwar hat der Staat mit seinen entsprechenden Organen Stichproben zu machen, damit meine Familie, mein Hund, meine Katze, mein Hamster, meine Omma, mein Obba, usw. nicht zu Schaden kommen.
Das nenne sich Vorbeugen. Für diejenigen, die nicht wissen, was dahinter steckt, hinter den Stichpröbchen.
Wenn die Polizei niemanden mehr kontrollieren dürfte, so auch nicht solche, die auf der Fahndungsliste stünden, ja, dann...
Gehe ich nun recht in der Annahme, dass die Festnahmen von potenziellen Gefährdern bzw. Tätern nicht mehr erwünscht ist?
Wenn wir das weiterdenken würden, wäre ab diesem Zeitpunkt ich selbst für meinen Schutz alleine verantwortlich.
Gut zu wissen!
Weiter:
Denke ich richtig, dass die Polizei nicht mehr (Beispiel:) vor Schulgebäuden kontrollieren dürfte, als präventive Massnahme wegen Rauschgiftdelikten?
Ist somit gewollt, dass Drogendealer vor der Schule stehen können und kleinere SchülerInnen schon anfixen dürfen, damit diese deren Kunden werden?
Kann es sein, dass wenn zukünftig, sofern diese Forderung durch gedrückt werden würde, eine Frau angegangen wird, keine Polizei in der Nähe des Tatortes die Menschen kontrollieren darf, um den Täter fassen zu können?
Die Aussage "ohne einen konkreten Anlass" können Aussenstehende nicht beurteilen, denn was sehen sie denn?
Polizei geht auf einen Menschen zu. Sie sprechen miteinander (im günstigsten Falle) und der gibt seinen Pass in deren Hände. Die Polizei nimmt das Dokument entgegen, schlurft ans Auto und redet ins Mikrofon. Geht dann wieder zu dem Kontrollierenden zu und naja...
Festnahme oder Rückgabe von den Papieren.
Ich hole noch einmal das Zitat von oben her:
Zitatbeginn:
Davon spricht man, wenn Menschen wegen ihrer Hautfarbe,
Was ist denn, wenn ein Mensch längere Zeit unter der Sonne gelegen hat bzw. im sonnigen Ausland gearbeitet hat? Dessen Haut wird automatisch dunkler, da die Pigmente sich vermehren als Schutz vor der Sonneneinstrahlung.
Hey! Was ist mit dem angeblichen Klimawandel?
Die Hautpigmente eines Weissen werden sich ihrer hellen Umgebung anpassen müssen, damit die Haut keinen Schaden erleidet.
Wäre eine Kontrolle in diesem Falle auch Racial Profiling?
Zitatbeginn:
Haarfarbe
Welche Haarfarbe wäre denn genehm?
Es gibt eine ganze Palette von Haarfarben!
Schwarz, Grau, Dunkelblond, Mittelblond, Hellblond, Dunkelbraun, Mittelbraun, Hellbraun - soll ich weiter aufzählen?
Also: welche Farbe hätten diejenigen gerne, die das Verbot der Kontrolle gerne durchsetzen möchten?
Zitatbeginn:
oder anderer äußerer Merkmale,
Die da wären?
Andere äussere Merkmale.
Einen Leberfleck könnte damit genauso gemeint sein, wie ein Glasauge, eine Perücke, einen von Geburt an verkürzter Arm usw.
Also: welche äusseren Merkmale sind hier gemeint?
Zitatbeginn:
aber ohne einen konkreten Anlass, kontrolliert werden.
Siehe oben. Prävention muss sein. Das kann ein Bürgerlein auch verlangen von der Exekutive, schliesslich zahlt der Steuerzahler den Kontrollierenden und durch den Staat Legitimierten das monatliche Gehalt!
Ein anderer, ausführlicherer Erklärtext:
Zitatbeginn:
Als Racial Profiling (auch „ethnisches Profiling“ genannt) bezeichnet man ein häufig auf Stereotypen und äußerlichen Merkmalen basierendes Agieren von Polizei-, Sicherheits-, Einwanderungs- und Zollbeamten,
nach dem eine Person anhand von Kriterien wie „Rasse“, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder nationaler Herkunft als verdächtig eingeschätzt wird und nicht anhand von konkreten Verdachtsmomenten gegen die Person.
So ein Bullshit.
Die Kontrollorgane sind hier im Artikel wesentlich weiter gefasst, als in den Medien, die von der Bürgerschaft gelesen wird.
Ein Zollbeamter dürfte dann keinen Koffer mehr am Flughafen kontrollieren, aber wenn der Inhalt am samstäglichen abgehaltenen Marktplatz "hoch geht", dann ist das Geschrei gross.
Eine Einwanderungsbehörde muss Personalien aufnehmen können, sonst wäre derjenige illegal im Land und könnte sich nicht einmal auf ein Arbeitsangebot bewerben, kein Bankkonto eröffnen, keine Steuernummer beantragen usw. Derjenige wäre raus aus dem System - so viel zum Argument Integration!
Die konkrete Verdachtsmomente sind, wie oben beschrieben, von aussen nicht erkennbar. Die kann nur die Behörde kennen -
mir kommt da spontan noch ein Punkt:
Sozialmissbrauch!
Wie viel Millionen kostet solch ein Missbrauch den Staat?
Sind diese Steuergelder nicht schützenswert?
Wenn einer sich mehrmals im Land bei unterschiedlichen Ämtern anmeldet und unerlaubt somit mehrmaligen Lebensunterhalt aus der Staatskasse erhält, so ist es verflixt noch einmal die Pflicht des Staates zu kontrollieren, ob die Steuergelder fair verteilt werden unter den Hilfsbedürftigen!
Was ist dann mit Unterhaltszahlungen von Vätern an ihre Kinder? Verstehe! Papachen darf mit Köfferchen durch das Flughafengate sich absetzen und Mama sitzt mit ihren Kindern in der Sozialhilfe. Na! Toll!
Wie ist das?
Soziale Gerechtigkeit?
Zitatbeginn:
Der Ausdruck entstammt der US-amerikanischen Kriminalistik.
Racial Profiling wird als diskriminierend und ineffektiv kritisiert und ist beispielsweise im Vereinigten Königreich und den USA verboten, in Israel jedoch zur Terrorabwehr üblich.
Richtig! In Israel üblich!
Von denen kann der Rest der Welt noch lernen, wie sie das machen.
Zitatbeginn:
In Deutschland gibt es keine explizite juristische Regelung. Racial Profiling wird von Kritikern dem institutionellen Rassismus zugeordnet.
Erscheinungsformen
Von Strafverfolgungsbehörden veröffentlichte Profile von Verdächtigen mit der Nennung ethnischer Merkmale oder der Hautfarbe sowie die Tätigkeit des Fallanalytikers (engl. profiler) bezeichnet man nicht als racial profiling.
Racial Profiling tritt auf:
• bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung durch Personenkontrollen an Bahnhöfen,
Flughäfen, Zügen und im Grenzbereich
bei Menschen, die äußerlich ein „ausländisches Aussehen“ haben;
Lest das mal langsam durch, was da steht! Viel Spass wenn die das durch drücken sollten - und ich prophezeie Euch:
Sie werden es durchsetzen!
Tja, alle reinlassen und dann bitte nicht jammern, wenn es dein Leben ist, wenn es knallen sollte!
Zitatbeginn:
• bei der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus durch Personenkontrollen von Moscheebesuchern oder „muslimisch aussehenden“ Personen und bei der entsprechend motivierten Rasterfahndung;
Rasterfahndungen haben ein Ziel - ej! Mir scheint, diejenigen, die das alles fordern wollen den Staat hoch gehen lassen.
Mir deucht, denen hat noch nie einer den Hintern aufgerissen!
Zitatbeginn:
• bei Fällen, bei denen Strafverfolgungsbehörden gegen ethnisch definierte „übliche Verdächtige“ vorgehen, wie z. B. in den USA bei verstärkten Kontrollen von schwarzen Fahrzeughaltern (Driving While Black).
Da wird Birnen mit Äpfeln verglichen!
Zitatbeginn:
Rechtslage
Racial Profiling verstößt nach Ansicht des Europäischen Netzwerkes gegen Rassismus gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz und sei eine Form der nach internationalem Recht verbotenen Diskriminierung.
Wer finanziert dieses Netzwerk?
Zitatbeginn:
In vielen Ländern wird Racial Profiling geächtet. So ist es zum Beispiel in Großbritannien und den USA verboten.
In Deutschland verstößt Racial Profiling durch die Bundespolizei, nach einem 2016 ergangenen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz, gegen Art. 3 Abs. 3 GG. Das öffentliche Interesse der Verhinderung von unerlaubten Einreisen nach § 22 Abs. 1a BPolG wiege nicht so schwer, dass dies ausnahmsweise eine Ungleichbehandlung wegen der Hautfarbe rechtfertigen könne.
Den ∞ Artikel 3 hatten wie hier im Blog schon ausführlich behandelt!
Zitatbeginn:
Kritik
Racial Profiling wird als ineffizient und ineffektiv kritisiert.
Dem Europäischen Netzwerk gegen Rassismus (ENAR) zufolge wirkt es im Bereich der Verbrechens- und Terrorbekämpfung kontraproduktiv, weil es genau die Gemeinschaften ausgrenzt, auf deren Mitarbeit die Behörden angewiesen sind.
Es könne dazu führen, dass bestimmte Tätergruppen erst gar nicht in das Blickfeld der Strafverfolgungsbehörden geraten – wie nicht zuletzt das Versagen der Ermittlungsbehörden im Fall der Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) zeige.
Hier hatte die Polizei lange Verbrechen im Rahmen der organisierten Kriminalität im Rauschgiftbereich mit Kontakten in die Türkei vermutet, die Taten der Ceska-Mordserie wurden medial als „Döner-Morde“ bezeichnet. Angehörige der Opfer warfen den deutschen Behörden einseitige Ermittlungen vor, sie hätten in die falsche Richtung gesucht, da mögliche rassistische Motive nicht berücksichtigt worden seien.
Racial Profiling wird der Vorwurf gemacht, dass es in der Wechselwirkung den alltäglichen Rassismus verstärke.
Einmal werden bei Kontrollen häufig Verstöße festgestellt (illegaler Aufenthalt, Residenzpflicht, Arbeitsverbot …), die Deutsche und EU-Bürger gar nicht begehen können.
Die Fallzahlen der Polizei würden dann oft unspezifisch unter der Rubrik „Ausländerkriminalität“ veröffentlicht.
Auch würde bei den polizeilichen Kontrollen im öffentlichen Raum für Außenstehende der Eindruck entstehen, dass die Einschränkung der Kontrollen auf die anders aussehenden Menschen bestimmt nicht grundlos sei.
Die Polizeipraxis von pauschalen Verdächtigungen aufgrund unveränderlicher Merkmale wird von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes als ein „schwere[r] Verstoß gegen die Menschenrechte“ gewertet, und daher werden unabhängige, zivile Beratungsstellen bei der Polizei gefordert.
Seierseierundgeleier!
Es wird nur gefordert, aber ich habe kein einziges Wort einer Lösung gelesen.
Demontiert ruhig. Reisst alles ab. Schützt diejenigen die sich irgendwann einmal gegen Euch wenden.
Für mich alles kein Problem. Macht ihr nur!
Nur will ich nie irgendein Gejammer irgendwo lesen oder hören, wenn es den entsprechenden Forderer trifft, weil die Schutzkräfte nicht mehr dürfen, was ihre Aufgabe ist!
∞ Quelle des Erklärtextes
- an den Feind anschleichen üben -
Schutzsuchende