Schiessbefehl aktiviert!




Deutschland. Baden-Württemberg. Stadt ∞
Ostfildern.


Der ∞
Bürgermeister der Stadt Ostfildern hat ein Dekret erlassen.

Ab sofort hat die Polizei den Schiessbefehl
gegen Demonstranten erteilt bekommen.



Zitatbeginn aus der Anordnung:


Um sicherzustellen, dass das Versammlungsverbot eingehalten wird, wird die
Anwendung unmittelbaren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch angedroht.

Dies ist nach Abwägung der gegenüberstehenden Interessen verhältnismäßig.

Es ist erforderlich, da mildere Mittel, die die potenziellen Versammlungsteilnehmer von der Durchführung der verbotenen Versammlungen abhalten würden, nicht ersichtlich sind.

Die Androhung des unmittelbaren Zwangs ist angemessen, da die negativen Auswirkungen für den Betroffenen nicht erkennbar außer Verhältnis zu Schutzgut körperliche Unversehrtheit der Passanten und anderen Versammlungsteilnehmer steht.

Nicht verkannt wird, dass die Anordnung des unmittelbaren Zwangs einen erheblichen Eingriff in die Versammlungsfreiheit der Betroffenen darstellt. Wegen der erheblichen Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit einer Vielzahl von Personen stehen diese Nachteile jedoch nicht außer Verhältnis dazu.

Quelle ∞
Ostfildern.de





otter_von_bismarck
„Mit schlechten Gesetzen und guten Beamten läßt sich immer noch regieren.
Bei schlechten Beamten helfen die besten Gesetze nichts.“