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05.08.2016,

«Blockupy»-Demonstrantin trägt Plastikfolie auf Kopf - Geldstrafe

Eine «Blockupy»-Sympathisantin muss 600 Euro Geldstrafe zahlen, weil sie an den Demonstrationen zur Einweihung der Europäischen Zentralbank im vergangenen Jahr mit einer Plastikfolie auf dem Kopf teilnahm.

Das Amtsgericht sah in der schräg über das Gesicht der Frau reichenden Folie eine nach dem Versammlungsgesetz verbotene «Schutzbewaffnung».

Damit könnten polizeiliche Maßnahmen wie der Einsatz von Pfefferspray vereitelt oder wirkungslos gemacht werden. Während der Verhandlung kam es zu Tumulten - die Richterin musste mehrere Zuschauer per Beschluss aus dem Saal verweisen.


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RNZ Artikel


19.08.2016

De Maizière: Vollverschleierung hat mit Sicherheit nichts zu tun

Die Diskussion über ein Verbot der Vollverschleierung in Deutschland hängt nach den Worten von Bundesinnenminister de Maizière nicht mit der inneren Sicherheit zusammen. Trotzdem will er sie in bestimmen Bereichen verbieten.

[...] Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) wendet sich gegen die Diskussion über ein Verbot der Vollverschleierung im Zusammenhang mit Fragen der inneren Sicherheit. Das Thema Sicherheit habe mit Vollverschleierung nichts zu tun, sagte de Maizière [...]

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FAZ Artikel

[...] Das Vermummungsverbot untersagt den Teilnehmern von Demonstrationen, ihr Gesicht zu verdecken oder Gegenstände mitzuführen, die dazu bestimmt sind, das Gesicht zu verdecken und damit die Feststellung der Identität zu verhindern, beispielsweise Sturmhauben. [...]

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Wikipedia

In Deutschland ist es im § 17a Abs. 2 ∞
Versammlungsgesetz geregelt und die Zuwiderhandlung wird gemäß § 27 Abs. 2 bzw. § § 29 Abs. 2 mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe unter Strafe gestellt.

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Gehen wir davon aus, dass eine dem Islam angehörige religiöse Gruppe für irgendetwas demonstrieren möchte. Bei dieser Versammlung sind auch Frauen mit einer so genannten Vollverschleierung zu gegen.

Nun zu den Fragen:

Wie passt eine aus religiösen Begründung Gesichtsverschleierung, die unter Religionsfreiheit fällt, mit dem so genannten staatlichen Vermummungsverbot und

nächste Frage:

woher möchte das Staatsorgan namens Polizei, welche solche Versammlungen begleitet, Kenntnisse erlangen, dass unter dem Schleier es nicht von der Trägerin so gehandhabt wird, wie die Blockupy -Demonstrantin es getan hatte?

Nämlich mit einer so genannten Schutzbewaffnung.
(schon alleine diese Bezeichung! Schutzbewaffung. Eine Plastefolie!)

Du darfst dich also gegen die Gewalteinsätze von staatlichen Organen nicht selbst schützen. Das lasst doch bitte mal durch die Hirnwindung rieseln!

Nehmen wir an, die besagte Demonstrantin mit Vollverschleierung würde auch eine Plastikfolie um ihr Gesicht tragen, damit sie sich vor der Einwirkung von Tränengas schützen möchte.

Die eine Frau geht also wegen dem Tragen einer Schutzbewaffnung mit Strafe - trug sie ja keine Vollverschleierung -

die andere Frau mit einer Vollverschleierung und die darunter angebrachte Schutzbewaffnung ohne Strafe nach Hause.

Die eine Frauengruppe dürfen sich komplett verschleiernd auf einer Demonstration bewegen, die andere demonstrierende Frauengruppe nicht.

Wenn demnächst eine Demonstration veranstaltet würde, auf die Anmeldung bei den Behörden bitte den Hinweis vermerken, dass diese aus religiösen Gründen geschehe. Jedem Teilnehmer bitte nun am Treffpunkt eine ∞
Burka sowie Plastikfolie aushändigen.

Da niemand den Schleier hochheben darf zum unten drunter schauen wird niemand erfahren, welches Geschlecht sich darunter befindet. Das könnte sehr böse ausgehen, bei der entsprechenden Strassenschlacht. Ausserdem könnten sich nun alle Demonstranten selbst vor dem Einsatz von Tränengas schützen.

Ist das nicht herrlich?

Warum fallen niemanden diese Widersprüche auf?
Oder denke ich hier falsch?