Das vierte Reich
Das vierte Reich
Die Gleichschaltung der Medien
Beginnen wir mit einem Rückblick auf einen der Vorläufer des sich gerade vor unseren Augen vollendenden vierten Reiches, das dritte Reich:
Gleichschaltung bezeichnet im politisch-kulturellen Zusammenhang eine Strategie, die besonders in der Zeit des Nationalsozialismus zentrale Bedeutung erlangte.
Ab den 1930er Jahren bezeichnete das Wort den Prozess der Vereinheitlichung des gesamten gesellschaftlichen und politischen Lebens in der Machteroberungsphase im NS-Staat.
Ziel war es, bis 1934 den als Zerrissenheit verstandenen Pluralismus in Staat und Gesellschaft aufzuheben und eine Diktatur mit nur einem Machtzentrum zu errichten.
Ein wichtiger Aspekt der Gleichschaltung spielte sich in den Massenmedien, insbesondere der Zeitungen und Zeitschriften, ab.
Die Pressefreiheit wurde aufgehoben.
Während den Zeitungen vorgeworfen worden war, dass sie sich schon unmittelbar nach der Machtübernahme freiwillig vollkommen den Zielen des Nationalsozialismus untergeordnet hätten, wurde die Rolle der Presse mit dem Schriftleitergesetz vom Oktober 1933 auch formal neu geregelt.
Max Ruchner schrieb in der Schweizer Neuen Zürcher Zeitung im Jahre 1933 zur Verabschiedung des Schriftleitergesetzes:
„Infolgedessen wird die Aufgabe der Presse von Grund aus verändert. Sie besteht wesentlich darin, nicht mehr zu diskutieren, sondern zu interpretieren und die Entschlüsse der Regierung mit den Argumenten unterbauen zu helfen, die sie beizubringen vermag.“
Vertraute Begriffe wurden mit völlig anderen Inhalten gefüllt, die formierte Volksgemeinschaft war der entscheidende Bezugspunkt, und die Partei bzw. der „Führer“ entscheidet.
Goebbels brachte seine Botschaft auf den klaren Punkt:
Mit dem Schriftleitergesetz findet die Freiheit des Geistes und auch die Freiheit der Kritik eine Grenze. Die Presse solle monoform im Willen und polyform in der Ausgestaltung des Willens sein.
Der Staat sichere sich eine oberste Aufsicht über den Presseberuf, nicht um dem Presseberuf Fesseln anzulegen, sondern um ihn von Elementen zu säubern, die im Presseberuf eigentlich gar keinen Platz haben dürften.
Insgesamt rückte das SLG (Schriftleitergesetzes) den Publizisten in eine beamtenähnliche Abhängigkeit – vergleichbar der des Notars –, indem es Journalismus als öffentliche Aufgabe definierte.
Jedes Medium wurde von den Nationalsozialisten genutzt und keines blieb unreglementiert.
Wie entschlossen dabei das RMVP (Reichsministerium für Volksaufsklärung und Propaganda) und vorging, zeigte sich auch in der Übernahme der traditionell von den Journalisten verantworteten „Pressestelle bei der Regierung“ als regierungsoffizieller Einrichtung und in der Errichtung eines Nachrichtenmonopols.
Die ihrer Unabhängigkeit beraubte „Reichspressestelle“ hatte täglich – zusätzlich zu den Informationen der Regierungs- und Gaupropagandaämter – „Anregungen und Direktiven“ des RMVP und anderer Ministerien zu verbreiten.
Detaillierte „Presseanweisungen“ informierten nicht nur die Redaktionen darüber, welche Ereignisse sie darstellen durften, sondern legten auch fest, in welcher Form und Ausführlichkeit es geschehen und welcher Vorgang mit welcher Zielsetzung kommentiert werden müsse.
Die „Hauptschriftleiter“ erhielten darüber hinaus „Vertrauliche Informationen“ höchster Stufe, die bei Androhung der Todesstrafe nach dem Gebrauch umgehend zu vernichten waren.
Der Einfluss von Staat und Partei steigerte sich durch Enteignungen und (Zwangs-) Aufkäufe von jüdischen Verlags- und Druckereibesitzern sowie eine ganze Reihe zusätzlicher wirtschafts- und finanztechnischer Verordnungen.
Die Zeitungsleser reagierten
in einem auffallend hohen Umfang
mit Abbestellungen.
Nach gut einem Jahr war die Gesamtauflage aller Tageszeitungen um die Hälfte geschrumpft; dadurch drohten die ausgeklügelten Aktionen allein schon wegen der quantitativen Einbuße in ihren Wirkungen zu verflachen.
Mehr als 2.000 Journalisten und Schriftsteller mußten emigrieren, rund 150 Druckereien wurden beschlagnahmt.
Übertragen wir diese geschichtlichen Erkenntnisse
in die Jetztzeit.
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Funk und Film sind rein formal nach Art. 5 Grundgesetz (GG) noch erhalten. Durch ein differenziertes Geflecht straf- und zivilrechtlicher Vorschriften ist die Luft allerdings deutlich dünner geworden.
Das Risiko im Rahmen der erforderlichen Abwägung (siehe Art. 5 Abs. 2 GG: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“) den Kürzeren zu ziehen, ist im Zuge des im Übermass ausgedehnten Schutzes zahlreicher Sondergruppen und der fortschreitenden Unterwanderung des Bundesverfassungsgerichtes unabschätzbar geworden.
Zwar gibt es immer wieder Entscheidungen des höchsten deutschen Gerichtes, welche die Meinungsfreiheit publikums- und pressewirksam (sic!) in Szene setzen, in den für die Gesellschaft wirklich wichtigen Fragen, wird in Umsetzung eines konsequent links-anarchistischen Kurses die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung beständig beschnitten.
Das gilt übrigens auch und erst Recht
für die allgemeine Meinungsfreiheit.
Es sei nur an das aktuelle Stichwort Faktenckeck erinnert:
Nach dem journalistischen Konzept des Faktenchecks, soll die Aussage einer oder mehrerer Personen anhand von nachprüfbaren, rationalen und objektiven Fakten überprüft werden.
Dabei werden wörtliche oder schriftliche Aussagen den recherchierten Fakten gegenübergestellt.
Erstens ist festzustellen, dass die vermeintliche Kontrolle von den beteiligten Kreisen oder frei, quasi aus dem Nichts geschaffenen Vereinen und Organisationen, vorgenommen wird.
Diese neu geschaffenen Kontrollinstanzen entziehen sich jeglicher gesetzlicher Regelung und jeglicher staatlicher Kontrolle.
Wir haben es also mit der geschickten Anwendung eines aus der chinesischen Lehre von der List bekannten Strategems zu tun:
Schaffe etwas aus dem Nichts.
Und wer in das offene Messer dieses Strategemts läuft, dem geht es wie einst Ling Hu Chao als er die Stadt Yongqiu erobern wollte. Er erlitt eine vernichtende Niederlage, obwohl er eigentlich den Sieg in der Schlacht bereits sicher in der Hand hatte.
Die Taktik ist in der modernen Politik spätestens seit der Einsetzung des sog. Ethikrates durch Gerhard Schröder sehr populär geworden und versprich fast immer Erfolg, weil sie in der Regel nicht erkannt wird.
Zum anderen schreit dieses neue Konzept nach dem alten Ruf „Quis custodiet ipsos custodes?“
(Wer kontrolliert die Kontrolleure?)
Die Geschichte lehrt uns, dass die Einführung von Kontroll- und Überwachungsmechanismen von den ehrlichen Bürgern stets eher gefeiert als beklagt und das Risiko eines Missbrauchs als eher gering eingeschätzt wird.
Ein exklusives Machtzentrum in Verbindung mit der Neuauflage eines dem aus dem dritten Reich bekannten „Führerprinzips“ Leitungsmodelles haben wir mittlerweile auch.
Die einer Krake gleichenden Staatsapparate, welche die individuelle Freiheit jedes Individuums praktisch ausgelöscht und mit einer umfassenden Totalüberwachung überdeckt haben, ist dem aufmerksamen Betrachter hinlänglich bekannt.
Wer sie nicht sehen will, wird sie nicht sehen.
Wer sich den Luxus (oder die Last) leistet, die Machtstrukturen der Welt in ihrer Vollziehung zu betrachten, wie sie nun einmal sind, weiss was wir hier meinen.
Nehmen wir den Prozess der exponentiell zunehmenden internationalen Machtkonzentration hinzu, ist dem „Führer der Welt“ der Weg schon lange bereitet, was an das Zitat eines grossen Gelehrten erinnert, der gesagt hat, das nächste politische Machtsystem werde bestialisch.
Diese neue in der Vollendung befindliche System (wir nennen es das vierte Reich) wird sich, wie sein Vorbild aus dem dritten Reich aller Massenmedien bedienen und diese kontrollieren.
Bislang ist diese Kontrolle noch nicht umfassend speziell gesetzlich geregelt, denn die freiwillige Selbstunterwerfung, d.h. die sog. Selbstzensur (z. B. im Rahmen des Konzeptes des Faktenchecks) erweist sich als viel effektiver.
Wer sich selbst die gewünschten Regeln gibt und sich ihnen unterwirft, ist schliesslich eine rein psychologisch viel einschneidendere Selbstbindung eingegangen (und glaubt daduruch auch noch daran, selbst „etwas Gutes“ zu tun).
Auch die Zugangsvoraussetzungen
zum Journalistenberuf fallen längst darunter.
Die massgebende Qualifikation besteht heutzutage nicht mehr im Nachweis der Befähigung zum Recherchieren, sondern schlicht und ergreifend in der Linientreue zum aktualisierten System.
Auch hier bedarf es noch keiner gesetzlichen Regelung.
Da die Zahl der Medienunternehmen recht überschaubar ist, wirkt die freiwillige Selbstbeschränkung bei der (seltenen) Einstellung oder (häufigeren) Beauftragung externer journalistisch tätiger Mitarbeiter hinreichend effektiv.
Die begriffliche Umdeutung von Begriffen, die neue Inhalte erhalten, ist bereits auf rekordverdächtigem Niveau angekommen. Die bekannten, ein- und denselben Sachverhalt jeweils positiv (d.a. als erwünschtes Verhalten) oder negativ (d.h. unerwünschtes Verhalten) beschreibenden Begriffspaare sind hinlänglich bekannt.
Und auf die Enteignung nicht staats- und linientreuer Verlage und Medienunternehmen kann heutzutage getrost verzichtet werden, denn es gibt unter den grösseren Verlags- und Medienhäusern praktisch keine mehr, die nicht staats- und / oder linientreu sind.
Willkommen in der Realität des vierten Reiches.
BARI Weiss, ∞ Zeilen der Resignation / New York Times
Hollywood ∞ fällt der neuen Marschrichtung zum Opfer